Beratung
Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche
und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung,
körperlicher Kindesmisshandlung
und/oder Kindesvernachlässigung betroffen
sind
Klienten:
- Kinder, Jugendliche, Eltern und Erziehende
(bei fremduntergebrachten Kindern), die von
sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher
Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung
betroffen sind.
Ziele:
- Verdachtsabklärung und Evaluation in Verdachtsfällen
von sexueller Kindesmisshandlung,
körperlicher Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung
- Erste diagnostische Abklärung der Befindlichkeit
des Kindes/Jugendlichen und des Bezugssystems
(Familie oder Fremdbetreuung)
- Beratung und gegebenenfalls Empfehlung
weiterer therapeutischer Hilfe entsprechend
den Ergebnissen der Diagnostik
Voraussetzungen für Klienten:
- Kinder, die zur Diagnostik/Beratung in der
Ärztlichen Kinderschutzambulanz vorgestellt
werden, müssen von einer erwachsenen
Bezugsperson (Eltern/Erziehender) begleitet
werden. Eltern und Erziehende müssen zur
Mitarbeit bereit sein.
Die Form dieser Mitarbeit wird in den ersten
Beratungskontakten bzw. im diagnostischen
Prozeß immer wieder neu mit den Familien
ausgehandelt.
- Zeigen sich Eltern/Erziehende trotz entsprechender
Gespräche nicht zur Mitarbeit bereit
und/oder in der Lage, kann das Angebot der
Ärztlichen Kinderschutzambulanz nicht greifen.
In diesem Fall sind gemeinsam mit der Familie
andere, angemessene Hilfen zu überlegen.
- Jugendliche, die dieses Beratungsangebot
der Ärztlichen Kinderschutzambulanz in Anspruch
nehmen können in Einzelfällen alleine
beraten werden, in der Regel ist auch hier die
Begleitung durch Eltern/Erziehende erforderlich.
Arbeitsformen:
- Einzel- und Familienberatung
- Einzel- und Familiendiagnostik im Hinblick
auf gezielte Fragestellungen
- kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik
und Beurteilung
- Fallkonferenzen