Die Clearingstelle
Was ist die Clearingstelle?
Die Clearingstelle ist ein multiprofessionelles, einzelfallorientiertes Fach- und Beratungsgremium. Sie hat den Auftrag, eingegangene Hinweise und Verdachtsmomente auf sexuellen Missbrauch, körperliche und emotionale Misshandlung sowie Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen multiprofessionell zu beurteilen und das notwendige fachliche Vorgehen, insbesondere auf die erforderlichen Kinderschutzinteressen, aufeinander abzustimmen. Jeder Fall wird grundsätzlich anonym behandelt.
Mehr zu den Zielen, Klienten und Arbeitsformen finden Sie hier...
Personelle Besetzung
Die Clearingstelle ist mit autorisierten, besonders geschulten Mitarbeiter/-innen der beteiligten Institutionen besetzt:
- ein(e) Mitarbeiter/-in vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Jugendamt), das verantwortlich ist für den Kinderschutz gem. §§ 42, 43 SGB VIII und für das Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII.
- zwei Mitarbeiterinnen der Ärztlichen Kinderschutzambulanz als Vertreterinnen der therapeutischen Profession
- eine Mitarbeiterin der Polizei/Staatsanwaltschaft als Vertreterin der Strafverfolgungsbehörde
- eine Ärztin des Gesundheitsamtes als Vertreterin der medizinischen Profession
- eine Familienrichterin i.R. als Beraterin zu familiengerichtlichen Aspekten
Was wir für Sie tun können
Wir wollen Ihnen als Professionelle eine fachliche Orientierung bieten. Nach Würdigung und Beratung des Falles wollen wir mit Ihnen eine Entscheidungsvorbereitung über das weitere Vorgehen und die weiteren Schritte treffen. Diese Beratung umfasst im wesentlichen die verbindliche Absprache darüber, ob und in welcher Reihenfolge insbesondere auf die erforderlichen Kinderschutzinteressen therapeutische, (gerichts-)medizinische, familiengerichtliche und/oder strafrechtliche Schritte aufeinander abgestimmt werden können und welche darüber hinausgehenden Hilfen eingeleitet werden sollten. Für eine dem Clearingprozeß möglicherweise nachfolgende fachgerechte Fallbearbeitung stellen wir Ihnen adäquate Ressourcen zur Verfügung.
Wie Sie mit uns in Kontakt kommen
In allen Fällen, in denen Vernachlässigung, Kindesmisshandlung und/oder sexueller Missbrauch vorliegt bzw. ein Verdacht besteht, ist es Ihnen möglich, sich über eine der beteiligten Institutionen (siehe Ansprechpartner) an die Clearingstelle zu wenden.
AnsprechpartnerInnen:
Frau Kersting, Ärztliche Kinderschutzambulanz, Tel.: 41 85 40
Frau Hübscher, Kriminalpolizei Münster, Tel.: 2 75 – 22 35
Herr Hartmann, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Tel.: 4 92 – 56 82
Frau Dr. Siemer-Eikelmann, Gesundheitsamt, Tel.: 4 92 – 53 58
Ort: Ärztliche Kinderschutzambulanz, Melchersstraße 55 48149 Münster
Zeit: montags, ab 14.00 Uhr, Terminabsprache: Tel.: 41 85 40