Einzelpersonen oder Institutionen aus
Münster, die in ihrem Berufsalltag mit Verdachtsfällen
von sexueller Kindesmisshandlung,
körperlicher Kindesmisshandlung und/oder
Kindesvernachlässigung konfrontiert sind.
Ziele:
Einschätzung und Beurteilung von Verdachtsmomenten
aus Sicht der in der Clearingstelle
vertretenen Professionen:
Staatsanwaltschaft/Polizei, Jugendhilfe,
Medizin/Psychotherapie, Zivilgerichtsbarkeit
Entsprechend den Rahmenvereinbarungen
von 1997 der in der Clearingstelle vertretenen
Institutionen hat sie das Ziel und die Aufgabe,
institutionsübergreifend eine fachliche Orientierung
für Professionelle aller Berufsgruppen
zu gewährleisten, die mit Verdachtsfällen von
sexueller und/oder körperlicher Kindesmisshandlung
oder anderen Formen von Kindeswohlgefährdung
konfrontiert sind. Die Clearingstelle
soll ihre Arbeit im Spannungsfeld von
Kinderschutz, Beweissicherung, Therapie und
Strafverfolgung ausüben. Zentraler Auftrag der
Clearingstelle ist es, das notwendige fachliche
Vorgehen, das die verschiedenen Aspekte umfasst,
aufeinander abzustimmen.
Konkret bedeutet dies, dass nach der anonymisierten
Fallvorstellung in der Clearingstelle eine
Verdachtsbeurteilung und Einschätzung durch
alle dort Beteiligten erfolgt und am Schluss verbindliche
Vereinbarungen stehen über:
Art und Reihenfolge der notwendigen
Interventionsschritte
Die Verantwortlichkeit für die Durchführung
der vereinbarten Schritte
Arbeitsformen:
ein- oder mehrmalige einzelfallbezogene
Beratung des Helfer(system)s durch die MitarbeiterInnen
der Clearingstelle. Die Fallvorstellungen
werden immer in anonymisierter
Form durchgeführt.
Für die Clearingstelle ist ein fester wöchentlicher
Termin von 2 Std. vorgesehen, der über
das Sekretariat der Ärztlichen Kinderschutzambulanz
von Professionellen kurzfristig (bis
zum Mittag des Vortages) gebucht werden
kann. In dringenden Fällen ist die kurzfristige
Einberufung der Clearingstelle außerhalb des
wöchentlichen festen Termins möglich. Die
Organisation liegt in den Händen der Kinderschutzambulanz.
Mehrmalige Konsultationen
der Clearingstelle sind möglich.