1.
Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche
und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung,
körperlicher Kindesmisshandlung
und/oder Kindesvernachlässigung betroffen
sind.
(KJHG § 16)
2.
Diagnostik, Beratung und Therapie
- für Kinder, Jugendliche
und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung,
körperlicher Kindesmisshandlung
und/oder Kindesvernachlässigung betroffen sind.
(KJHG § 27 in Verbindung mit KJHG § 36)
- für
sexuell misshandelnde Kinder und Jugendliche
und ihre Familien
(KJHG § 27 in Verbindung mit KJHG § 36)
3.
Fachberatung
(KJHG §§ 14,16)
- Einzelfallbezogene Beratung von Fachkräften
und Institutionen der Jugendhilfe und
anderen Professionellen in Fällen von sexueller
und/oder körperlicher Kindesmisshandlung
und/oder Kindesvernachlässigung (KJHG § 14)
- Fallübergreifende themenbezogene Fachberatung
und Fortbildung für Professionelle
der Jugendhilfe und anderen in Fällen von
sexueller und/oder körperlicher Kindesmisshandlung
und/oder Kindesvernachlässigung (KJHG § 16)
4.
Vernetzung:
Mitarbeit in Arbeitskreisen und Fachgremien,
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema sexuelle
Kindesmisshandlung, körperliche Kindesmisshandlung,
Kindesvernachlässigung
(KJHG §§ 78, 80)
5. Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft/
Polizei, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
Gesundheitsamt:
Clearingstelle
(KJHG § 14)
6.
Interviews mit Kindern und Jugendlichen zur
Verdachtsabklärung