Diagnostik, Beratung und Therapie
Diagnostik, Beratung und Therapie für
sexuell misshandelnde Kinder und Jugendliche
und ihre Familien oder Erziehenden
(bei fremduntergebrachten Jugendlichen)
Klienten:
- Kinder und Jugendliche, die andere Kinder
sexuell misshandelt haben und deren Familien
bzw. Erziehende.
Ziele:
- Allgemeine psychologische Diagnostik unter
besonderer Berücksichtigung der sexuellen
Auffälligkeiten und ihres Stellenwertes in der
biographischen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen
- Einschätzung möglicher Rückfallgefährdung,
Risikobeurteilung
- Entwicklung eines Behandlungssettings und
-planes, gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen,
den Eltern/Erziehenden, dem Gericht
und dem Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien, ggf. Überweisung in eine stationäre
medizinische Einrichtung oder Stellungnahme
zur evtl. Unterbringung in eine stationäre
Einrichtung der Jugendhilfe
- Thematisierung und Bearbeitung der den
sexuellen Auffälligkeiten zugrunde liegenden
Konflikte des Kindes/Jugendlichen, gemeinsam
mit seinen Eltern/Versorgern
- Entwicklung alternativer Verhaltensstrategien
mit dem Kind/Jugendlichen
- Entwicklung erzieherischer Handlungsstrategien
mit den Eltern/Versorgern
- Bearbeitung der Konsequenzen der sexuellen
Übergriffe im sozialen Umfeld des Kindes/Jugendlichen
(Schule, Freizeit, etc.)
- langfristig: möglichst Verhinderung weiterer
sexueller Übergriffe (beziehungsweise Straftaten)
durch den Jugendlichen und seine psychische
Stabilisierung
Voraussetzungen für Klienten:
- Einzel- und Familiendiagnostik von sexuell
misshandelnden Kindern und Jugendlichen und
deren Familien
Kinder- und Jugendliche, die andere
Kinder sexuell misshandelt haben und in der
Ärztlichen Kinderschutzambulanz zur Diagnostik/
Beratung/Therapie vorgestellt werden,
müssen von einer erwachsenen Bezugsperson
(Eltern/Erzieher) begleitet werden.
Eltern/Erzieher müssen zur Mitarbeit am
diagnostischen/therapeutischen Prozess
bereit sein. Dazu gehört auch – gegebenenfalls
nach entsprechenden Vorgesprächen in
der Ärztlichen Kinderschutzambulanz – die
Bereitschaft der Eltern/Erzieher mit dem
KSD zusammen zu arbeiten – und die dem
Kind/Jugendlichen zur Last gelegten sexuellen
Übergriffe dem KSD gegenüber zu öffnen.
Im Fall von strafmündigen, rechtskräftig
verurteilten Jugendlichen versteht sich
die Notwendigkeit der Kooperation zwischen
Jugendgerichtshilfe, Eltern/Erziehenden
und Ärztlicher Kinderschutzambulanz
von selbst.
- Gruppentherapie für jugendliche sexuelle
Misshandler
Es handelt sich um eine halboffene,
wöchentlich stattfindende, einstündige Gruppe
mit 4 – 7 jugendlichen Misshandlern
von ähnlichem Alter und Entwicklungsstand.
Die durchschnittliche Verweildauer in der
Gruppe beträgt 1,5-2 Jahre.
Mindestvoraussetzung für die Gruppenteilnahme
ist das Vorliegen eines Teilgeständnisses
des Jugendlichen hinsichtlich der ihm
zur Last gelegten sexuellen Misshandlung.
Eltern bzw. Erziehende sind verpflichtet,
zur Unterstützung der Jugendlichen an der
parallel zur Jugendlichengruppe stattfindenden
Eltern/Erziehendengruppe teilzunehmen.
Der KSD und – bei Verurteilung des Jugendlichen
die Jugendgerichtshilfe – sind immer
in Therapieplanung und -begleitung einbezogen.
Arbeitsformen:
- psychologische Einzel- und Familiendiagnostik
(alle gängigen Verfahren), vorwiegend in
den Bereichen:
- klinische Diagnostik
- Persönlichkeitsdiagnostik
- Intelligenz und Leistungsdiagnostik
- spezifische Diagnostik der sexuellen Auffälligkeiten
- bei Bedarf kinder- und jugendpsychiatrische
Diagnostik und Beurteilung
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Gruppentherapie
- Fallkonferenzen
- Hilfeplangespräche
Weiterführende Informationen:
Diagnostische und therapeutische Arbeit mit
sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen
in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz
(7 Seiten, PDF-Download)