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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Formulare für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind hier erhältlich:

DRK-Zentralarchiv in Mainz
Altenauergasse 1
55116 Mainz
Tel. 06131 / 221117
www.zentralarchiv.info

Der Ortsverein Mainz e.V. des Deutschen Roten Kreuzes gründete zum 1. August 1996 das bundesweit zuständige Zentralarchiv in Mainz. In diesem Zentralarchiv werden die Verfügungen archiviert und im Bedarfsfall den anfordernden Stellen innerhalb eines genau festgelegten Zeitrahmens zur Verfügung gestellt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Verfügung/en von Ihnen unterschrieben und vor Einsendung ins Zentralarchiv beglaubigt wurden. Senden Sie bitte ebenfalls eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises ein. Nach dem Briefeingang Ihrer Verfügung im Zentralarchiv erhalten Sie eine Identitätskarte mit den notwendigen Daten, die es dem behandelnden Arzt sowie dem zuständigen Richter beim Amtsgericht ermöglicht, bei Bedarf Ihre Verfügung anzufordern. Selbstverständlich haben auch Sie selbst die Möglichkeit, die Verfügung zurückzuverlangen oder zum Zwecke der Korrektur anzufordern. Für die Aufnahme Ihrer Verfügungen ins Zentralarchiv fällt pro Person eine Gebühr von 60,00 Euro an.

Wichtige Informationen zu den Verfügungen und Vollmachten

Vorsorgemaßnahmen für den Notfall
:
Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass Sie Ihre persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für Sie handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über Ihr weiteres Befinden entscheiden.

Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich und bezüglich des Vermögens des Vollmachtgebers. Gegenstand der Vorsorgevollmacht können demnach sein: Gesundheitsfürsorge Vermögensverwaltung Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim) Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in Ihre Krankenakten Besuchsrecht am Krankenbett - auch bei intensiv-medizinischer Behandlung möglichst weitgehendes Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung Übertragung der Entscheidung in Hinblick auf mögliche Transplantationen, soweit rechtlich zulässig.

Durch eine Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte, der Ihr Vertrauen genießt, ein Entscheidungsrecht in allen Ihren persönlichen, aus dem Notfall heraus entstehenden Angelegenheiten in dem Umfang, wie er Ihnen bei eigener Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zustände. Eine solche Regelung ist insbesondere dann erforderlich, wenn die gewählte Vertrauensperson nicht mit Ihnen verheiratet oder in einem engen Verwandtschaftsverhältnis steht. Ebenso ist sie sinnvoll, wenn Sie einen bestimmten Verwandten allein und ausschließlich mit diesen Aufgabenkreis betrauen möchten. Im übrigen erleichtert sie generell Ihrer Vertrauensperson den Umgang mit den Sie behandelnden und pflegenden Personen. Die Vorsorgevollmacht macht in ihrem Umfang den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig, - was insbesondere im Notfall sehr wichtig sein kann.

Betreuungsverfügung
Wollen Sie einer konkreten Person nicht bereits vorzeitig eine Vollmacht erteilen, sondern das Handeln anderer von staatlichen Stellen überwachen lassen, so kann es sinnvoll sein, nur eine so genannte Betreuungsverfügung zu erklären. Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um einen von Ihnen geäußerten Vorschlag, welche Person durch das Vormundschaftsgericht zu Ihrem Betreuer ernannt werden soll, wenn eine Betreuung - in vermögensmäßiger und/oder persönlicher Hinsicht - für Ihre Person erforderlich wäre. Das Gericht ist grundsätzlich an die von Ihnen benannte Person gebunden und wird diese zu Ihrem Betreuer ernennen.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung beinhaltet Anordnungen in Hinblick auf die von Ihnen in bestimmten Notfällen gewünschte medizinische Behandlung und damit zusammenhängende Maßnahmen. Sie wird z.T. auch Patiententestament genannt, obwohl es sich nicht um ein Testament handelt. Insbesondere können sie darin Ihre Wünsche hinsichtlich folgender Maßnahmen zu Ihrer Rettung, Behandlung oder Pflege zum Ausdruck bringen: Umfang von Wiederbelebungsmaßnahmen Umfang der künstlichen Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen Transplantation von fremden Organen Besuchsrecht für Ihre Angehörigen Benennung einer Vertrauensperson, mit der das Sie behandelnde und pflegende Personal Rücksprache halten muss Eine Patientenverfügung kann insoweit auch eine Vorsorgevollmacht ergänzen.

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