Leistungsbereiche der Ärztlichen Kinderschutzambulanz
Die folgenden Leistungen gewähren wir nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII):
Erstabklärung des evtl. Diagnostik-, Beratungs- und Therapiebedarfs
für Kinder, Jugendliche und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen sind (SGB VIII § 16)
Klienten / Auftraggeber:
- Kinder und Jugendliche, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen / bedroht sind, ihre Sorgeberechtigten und Erziehenden sowie Fachpersonal der Jugendhilfe, Medizin, Psychotherapie und Justiz.
Ziele:
- Erstabklärung und ggf. Empfehlung weiterer diagnostischer / therapeutischer Maßnahmen
- Erste Evaluation von Verdachtsmomenten in Verdachtsfällen von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung
Arbeitsformen:
- Einzel- und Familiengespräche
- Vorgespräche mit bisher beteiligten Fachpersonen, -institutionen
- Sichtung und Würdigung von Vorbefunden
- Fachgespräche, Hilfeplangespräche
für Kinder, Jugendliche und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen sind (SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 36)
Klienten:
- Kinder und Jugendliche, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen oder bedroht sind sowie ihre Eltern und Erziehenden.
Ziele:
- Verdachtsabklärung und Evaluation in Verdachtsfällen von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung, Kindesvernach-lässigung
- diagnostische Abklärung von Befindlichkeit, Ressourcen und Hilfebedarf des Kindes/Jugendlichen und des Bezugssystems
- Beratung und therapeutische Hilfe entsprechend den Ergebnissen der Diagnostik zur Bewältigung der u. U. traumatisierenden Misshandlungs- und Vernachlässigungserfahrungen
- Bei Trennung des Kindes/Jugendlichen von der Ursprungsfamilie: Klärung der Beziehungen und Bindungen zur Herkunftsfamilie, langfristig: Psychische Stabilisierung des Kindes und der Familie
Voraussetzungen von Klienten, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen:
- Kinder und Jugendliche, die zur Diagnostik und längerfristiger Beratung/Therapie in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz vorgestellt werden, müssen von einer erwachsenen Bezugsperson (Eltern/ Erziehender) begleitet werden.
- Eltern und Erziehende müssen zur Mitarbeit bereit sein. Die Form dieser Mitarbeit wird im diagnostischen/ therapeutischen Prozess mit den Familien ausgehandelt. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung muss unterzeichnet werden.
- Zeigen sich Eltern/Erziehende trotz entsprechender Gespräche nicht zur Mitarbeit bereit und/oder in der Lage, kann das Angebot der Ärztlichen Kinderschutzambulanz nicht greifen. In diesem Fall sind gemeinsam mit der Familie und ggf. dem KSD andere, angemessene Hilfen zu überlegen.
Arbeitsformen:
- Einzel- und Familiendiagnostik (alle gängigen psychodiagnostischen Verfahren), besonders in den Bereichen:
- klinische Diagnostik
- Persönlichkeitsdiagnostik
- Intelligenz/Leistungsdiagnostik
- kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beurteilung
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Psychoedukative Gruppenarbeit mit Kindern und Eltern für sexuell misshandelte Kinder und Jugendliche
- Fachgespräche
- Hilfeplangespräche
für sexuell misshandelnde Kinder und Jugendliche und ihre Familien (SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 36)
Klienten:
- Kinder und Jugendliche, die andere Kinder sexuell misshandelt haben und deren Familien bzw. Erziehende.
Ziele:
- Psychologische, ggf. kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik unter besonderer Berücksichtigung der sexuellen Auffälligkeiten und ihres Stellenwertes in der biographischen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen
- Einschätzung möglicher Rückfallgefährdung, Risikobeurteilung
- Entwicklung eines Behandlungssettings und -planes, gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen, den Eltern/Erziehenden, dem Gericht und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, ggf. Überweisung in eine stationäre medizinische Einrichtung oder Stellungnahme zur evtl. Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe
- Thematisierung und Bearbeitung der den sexuellen Auffälligkeiten zugrunde liegenden Konflikte des Kindes/Jugendlichen, gemeinsam mit seinen Eltern/Versorgern
- Entwicklung alternativer Verhaltensstrategien mit dem Kind/Jugendlichen
- Entwicklung erzieherischer Handlungsstrategien mit den Eltern/Erziehenden
- Bearbeitung der Konsequenzen der sexuellen Übergriffe im sozialen Umfeld des Kindes/Jugendlichen (Schule, Freizeit, etc.)
- langfristig: möglichst Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe (beziehungsweise Straftaten) durch den Jugendlichen und seine psychische Stabilisierung
Voraussetzungen für Klienten:
- Kinder- und Jugendliche, die andere Kinder sexuell misshandelt haben und in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz zur Diagnostik/ Beratung/Therapie vorgestellt werden, müssen von einer erwachsenen Bezugsperson (Eltern/Erziehenden) begleitet werden. Eltern/Erziehende müssen zur Mitarbeit am diagnostischen/therapeutischen Prozess bereit sein. Dazu gehört auch – gegebenenfalls nach entsprechenden Vorgesprächen in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz – die Bereitschaft der Eltern/Erziehenden mit dem KSD zusammen zu arbeiten – und die dem Kind/Jugendlichen zur Last gelegten sexuellen Übergriffe dem KSD gegenüber zu öffnen. Im Fall von strafmündigen, rechtskräftig verurteilten Jugendlichen versteht sich die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Jugendgerichtshilfe, Eltern/Erziehenden und Ärztlicher Kinderschutzambulanz von selbst. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung muss unterzeichnet werden.
Arbeitsformen:
- psychologische Einzel- und Familiendiagnostik (alle gängigen Verfahren), vorwiegend in den Bereichen:
- klinische Diagnostik
- Persönlichkeitsdiagnostik
- Intelligenz und Leistungsdiagnostik
- spezifische Diagnostik der sexuellen Auffälligkeiten
- bei Bedarf kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beurteilung
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Gruppentherapie
- Fachgespräche
- Hilfeplangespräche
Fachberatung
Einzelfallbezogene Beratung von Fachkräften und Institutionen der Jugendhilfe und anderen Professionellen in Fällen von sexueller und/oder körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung (SGB VIII §§ 8a / 8b / 14)
Klienten:
- Einzelpersonen oder Institutionen, die als Professionelle mit Fällen von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung konfrontiert sind.
Ziele:
- Einschätzung und Beurteilung von Verdachtsmomenten
- Beratung, Information zu allen Formen von Kindesmisshandlung, Symptomen, Ursachen, spezifischen Erfordernissen im Umgang mit der Thematik
- Planung weiterer Interventionen
- Klärung von Konflikten im professionellen Netz
- Unterstützung der Professionellen bei der Vor- und Nachbereitung von Interventionsschritten
Arbeitsformen:
- Ein- oder mehrmalige Einzel- oder Teamberatung
- Fallkonferenzen
- Kontinuierliche fallbezogene Einzel- oder Teamsupervision
Fallübergreifende themenbezogene Fachberatung und Fortbildung für Professionelle der Jugendhilfe und anderen in Fällen von sexueller und/oder körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung (SGB VIII §§ 14 / 16)
Fallübergreifende Fachberatung und Fortbildung für Mitarbeiter der Jugendhilfe und anderer Berufsgruppen zur Prävention und Intervention zu allen Formen von Kindeswohlgefährdung, -misshandlung und Vernachlässigung und zur Arbeit sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen.
Klienten:
- Mitarbeiter der Jugendhilfe und anderer Berufsgruppen
Ziele:
- Verbesserung des Kenntnisstandes zur Entstehung, Symptomatik und Interventionsmöglichkeiten bei allen Formen von Kindeswohlgefährdung, -misshandlung und –vernachlässigung sowie der diagnostischen und therapeutischen Arbeit mit sexuell misshandelnden Kindern und Jugendlichen
Arbeitsformen:
- Vorträge
- Seminare, Workshops
- Teamberatungen, Einzelberatungen
- Kontinuierliche themenbezogene Einzel- oder Teamsupervision
- Publikationen
Weiterführende Informationen:
Arbeits- und Orientierungshilfe zum Thema „Kindliche Sexualität, sexuelle Entwicklung und auffälliges Verhalten“
(17 Seiten, PDF-Download)
Arbeits- und Orientierungshilfe zum Thema „Jugendliche Sexualität und sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen“
(17 Seiten, PDF-Download)
Vernetzung
Mitarbeit in Arbeitskreisen und Fachgremien, Öffentlichkeitsarbeit zum Thema sexuelle Kindesmisshandlung, körperliche Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung (SGB VIII §§ 78 / 80)
Mitarbeit in Arbeitskreisen, Fachgremien
Teilnehmer:
- Fachkräfte aus Institutionen der Stadt Münster und/oder der Region, die mit dem Thema Kindeswohlgefährdung, -misshandlung und –vernachlässigung befasst sind (Schulen, Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen, Ärzte, Ämter für Kinder, Jugendliche und Familien, Polizei, Justiz)
Ziele:
- Vernetzung mit anderen Einrichtungen in der Stadt Münster und im weiteren Umkreis
- Information über die Arbeitsweise der Ärztlichen Kinderschutzambulanz und Austausch mit anderen Fachstellen
- Austausch von Fachkenntnissen zu allen Bereichen des Themas Kindeswohlgefährdung, -misshandlung und –vernachlässigung in allen Formen
- Mitgestaltung institutionsübergreifender Konzeptionen zum Umgang mit der Thematik Kindeswohlgefährdung, -misshandlung und –vernachlässigung
- Weiterentwicklung und Verbesserung der Hilfestrukturen für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien
- Frühzeitige Identifikation neuer Problemfelder und institutionsübergreifende Entwicklung adäquater Hilfsangebote
Arbeitsformen:
- Teilnahme an Arbeitskreisen, Fachgremien
- Mitarbeit an Konzepten, ggf. Publikationen
Links:
Clearingstelle Kinderschutz
Ein multiprofessionelles, einzelfallorientiertes Fach- und Beratungsgremium
(SGB VIII §§ 8b / 14)
Hier geht es weiter zur Clearingstelle Kinderschutz...
Die folgende Leistung erbringen wir außerhalb des SGB VIII:
Gerichtsgutachten
Sachverständigengutachten für Familiengerichte zu Fragen von Kindeswohlgefährdung, -misshandlung und -vernachlässigung
Auftraggeber:
- Familienrichter/-innen
Ziele:
- Vorbereitung gerichtlicher Entscheidungen zu den o.g. Fragen
Arbeitsformen:
- psychologische Diagnostik
- entsprechende schriftliche Stellungnahmen und Empfehlungen