Die Diskriminierungsfälle ereigneten sich am häufigsten im Bildungsbereich (21,3 Prozent), im Arbeitsleben (21,1 Prozent) sowie im Kontakt mit Behörden und der Justiz (17,2 Prozent). „Ratsuchende berichteten wie in den Jahren zuvor besonders häufig von Rassismus – in über 60 Prozent der Fälle. Es sind noch über 40 Rassismusfälle mehr erfasst worden als im Jahr zuvor, obwohl die Fälle hier bereits hoch waren“, weiß Mira Berlin, Projektleitung Dokumentation und Berichtswesen im Netzwerk ada.nrw. Auch bei Antisemitismus setzt sich der Trend fort: Die Fälle stiegen 2025 auf 70 Fälle (6,4 Prozent). Fälle von Sexismus, Queer- und Transfeindlichkeit sowie Ableismus haben ebenfalls deutlich zugenommen.
In mehr als der Hälfte der Fälle: Betroffene nicht ausreichend geschützt
Der Jahresbericht des ada.nrw-Netzwerks macht deutlich, dass der bestehende rechtliche Schutz mit der Lebensrealität vieler Betroffener nicht Schritt hält: Mehr als die Hälfte (57,3 Prozent) der dokumentierten Diskriminierungsfälle fielen nicht unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
„Die Menschen, die zu uns kommen, berichten von Demütigungen in der Schule, Benachteiligungen am Arbeitsplatz oder davon, bei Behörden abwertend behandelt zu werden. Viele wünschen sich, erst einmal überhaupt mit ihren Erfahrungen ernst genommen zu werden und, dass die Diskriminierung aufhört. Und wenn sie dann feststellen, dass sie ihre Rechte kaum durchsetzen können, ist das für viele eine zusätzliche Enttäuschung“, berichtet Mohamed Kouras, ADA-Berater beim DRK in Münster, aus seinem Arbeitsalltag.
Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein erster wichtiger Schritt
Das Netzwerk ada.nrw begrüßt, dass Nordrhein-Westfalen mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt, einen wichtigen Schritt zu einem besseren Schutz vor Diskriminierung geht. Es schließt Schutzlücken im staatlichen Handeln und stärkt die Rechte von Betroffenen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes. Für kommunales Handeln gilt das Gesetz jedoch nicht.
Das Netzwerk ada.nrw fordert daher:
- eine mutige Reform des AGG, die bestehende Schutzlücken umfassend schließt und den rechtlichen Schutz an die Lebensrealitäten von Betroffenen anpasst;
- das Landesantidiskriminierungsgesetz und die Ombudsstelle wirksam mit Leben zu füllen und den Diskriminierungsschutz nach einer Praxiserprobung auf alle öffentlichen Stellen in NRW, einschließlich der Kommunen, auszuweiten;
- eine strukturelle und verlässliche finanzielle Stärkung der ada.nrw-Beratungsstellen, damit alle von Diskriminierung betroffenen Menschen dauerhaft Zugang zu qualifizierter Beratung und Unterstützung erhalten.
„Unsere Beratungsstellen leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verschaffen diskriminierten Menschen Gehör und stärken Betroffene. Angesichts wachsender gesellschaftlicher Polarisierung und zunehmender Anfeindungen gegen zivilgesellschaftliches Engagement braucht unsere Arbeit klaren politische Rückhalt und eine langfristige Absicherung. Nur so kann Diskriminierung in NRW perspektivisch bekämpft werden“, so Menderes Candan, Vorsitzender des Arbeitsausschuss Migration der Freien Wohlfahrtspflege NRW.
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