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Testamentsspende

Nina Heckmann
Kommunikation

Stabsstelle
Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising

Tel. 0251 3788-29
nina.heckmanndrk-muenster.de

Cheruskerring 19
48147 Münster

Mit dem Erbe Zukunft gestalten

Es ist eine Frage, die viele beschäftigt – und sie ist sehr persönlich und meist gar nicht so leicht zu beantworten: Wer soll einmal bekommen, was ich mir in meinem Leben erarbeitet habe? Der Wunsch, seine Familie abzusichern, einem lieben Menschen gezielt zu helfen und mit dem eigenen Nachlass vielleicht auch etwas Gutes zu tun – all das lässt sich am besten in einem Testament regeln. Doch wie geht man dabei vor? Welche Regeln sind zu beachten? Und wo gibt es Hilfe?

Wer beizeiten sein Testament formuliert, sorgt vor und entscheidet selbst, was mit seiner Lebensleistung geschieht. Ist kein Testament vorhanden, wird der Nachlass den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend aufgeteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, erbt der Staat. Sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, ist nicht immer einfach. Doch ein Testament gibt die beruhigende Gewissheit, dass die persönlichen Wünsche, Ziele und Werte über das eigene Leben hinaus Bestand haben. Dabei ist es auch möglich, Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz zu bedenken und so wichtige Projekte, die einem am Herzen liegen, zu finanzieren.

„Wer mit dem Gedanken spielt, sein Vermögen oder einen Teil davon gemeinnützig zu vererben, kann gerne einmal unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen“, rät Nina Heckmann, die beim DRK-Kreisverband Münster Ansprechpartnerin für Testamentsspenden ist. „Wir helfen dann gerne erste Fragen rund um eine solche Spende zu klären und auf Wunsch den Besuch bei einem Fachanwalt für Erbrecht vorzubereiten.“ Zudem können wir gemeinsam in Ruhe überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, das DRK zu bedenken.

  • Welche Möglichkeiten gibt es?

    Grundsätzlich kann das DRK Münster im Testament auf zwei Wegen berücksichtigt werden. Wird die Hilfsorganisation etwa als Erbe eingesetzt, gehen neben dem Vermögen auch alle Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel Verbindlichkeiten oder Verträge, auf das DRK über. „Mit einem Vermächtnis dagegen werden bestimmte Werte vermacht, zum Beispiel ein konkreter Geldbetrag, Schmuck oder eine Briefmarkensammlung, eine Immobilie oder auch Wertpapiere“, erklärt Nina Heckmann.

    Dem DRK helfen diese Mittel, vielfältige Projekte zu realisieren, zum Beispiel in der Jugendarbeit oder bei der Ausbildung von Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz. „Es muss gar nicht das große Vermögen sein“, betont Heckmann: „Auch mit kleinen Beträgen lässt sich Großes leisten.“

    Wer sich mit der Idee zu einer Testamentsspende befasst, möchte damit das Leben anderer zum Besseren wenden. Werden dabei keine konkreten Vorgaben, setzt das DRK die Gelder grundsätzlich dort ein, wo sie zum Zeitpunkt des Erbfalls am dringendsten gebraucht werden. Möchte jemand ein bestimmtes Projekt bedenken, sollte die Person unbedingt im persönlichen Gespräch mit uns abstimmen, welche Möglichkeiten es dafür gibt. In jedem Fall erreicht die Hilfe zu 100 Prozent das Ziel: Weil das Rote Kreuz als gemeinnützig anerkannt ist, muss es weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer bezahlen. Daher kommt jede testamentarische Zuwendung ungeschmälert der Arbeit des DRK zugute.

  • Sie überlegen, eine Testamentsspende zu machen?

    Wie Sie am besten anfangen:

    1. Machen Sie sich Gedanken, was Ihr letzter Wille ist.
      Möchten Sie ein bestimmtes Projekt bedenken? Was oder wieviel möchten Sie aus Ihrem Erblass vermachen?
    2. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und besprechen Sie Ihren Wunsch mit uns.
      Wenn Sie mögen, stellen wir Ihnen gern den Ratgeber für Testament und Nachlass zur Verfügung.
    3. Bevor Sie eine Entscheidung treffen:
      Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder guten Freunden und erzählen Sie ihnen von Ihrem Wunsch.
  • Sie möchten den Testamentsratgeber anfordern?

    Unser Ratgeber bietet Ihnen nützliche Informationen, Tipps und Anregungen für Ihre persönliche Nachlassplanung. Er soll Ihnen eine Hilfe sein, Ihren letzten Willen so festzuhalten, dass er Ihren Wünschen und Werten entspricht. Dazu haben wir die wichtigsten Informationen zum deutschen Erbrecht und zur Gestaltung von Testamenten zusammengestellt.

    Wir informieren Sie außerdem zu den Themen Verfügungen und Vollmachten und Sie erfahren, wie Sie wichtige Informationen weitergeben können. Ein umfangreicher Serviceteil mit Checklisten rundet diesen informativen Ratgeber ab.

    Fordern Sie unseren Testamentsratgeber gern kostenlos bei uns an.

    Meine Kontaktdaten:

    Bitte senden Sie mir den kostenlosen Testamentsratgeber zu.*
    Bitte vereinbaren Sie mit mir ein persönliches Gespräch.
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    Die Datenschutz-Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen.