Eingangsbereich eines Backsteingebäudes mit brauner Tür und Treppe, flankiert von zwei Pflanzkübeln mit hohen Pflanzen. Über der Tür wächst Efeu an der Wand. Links befindet sich ein Fenster mit weißen, teils geöffneten Fensterläden. Rechts blühen pinke Blumen. Ein Schild mit der Hausnummer „55“ hängt neben der Tür.
Kleiner, heller Raum mit Holzfußboden. In der Mitte steht ein weißer Tisch mit zwei Stühlen (ein roter, ein schwarzer). Auf dem Tisch steht ein gelber Becher mit Buntstiften. Links daneben befindet sich ein Puppenhaus mit Miniaturmöbeln und Spielzeug. Durch das Fenster im Hintergrund fällt Tageslicht, draußen ist Grün zu sehen.
Ein Raum mit Holzfußboden, einem Tisch mit zwei Stühlen, einem großen gelben Gymnastikball und einer bunten Hängematte. An der Wand hängt eine Tafel, und durch die Fenster fällt Tageslicht in den Raum.
Kleiner, heller Raum mit Holzfußboden. In der Mitte steht ein weißer Tisch mit zwei Stühlen (ein roter, ein schwarzer). Auf dem Tisch steht ein gelber Becher mit Buntstiften. Links daneben befindet sich ein Puppenhaus mit Miniaturmöbeln und Spielzeug. Durch das Fenster im Hintergrund fällt Tageslicht, draußen ist Grün zu sehen.
Ein Musikraum mit verschiedenen Instrumenten. Im Vordergrund steht ein großes, xylophonähnliches Instrument aus Holz. Dahinter befinden sich mehrere Trommeln, darunter Djemben, sowie ein hölzernes Kasteninstrument. Auf dem Boden liegen Drumsticks und Schlägel. Der Raum hat beige Wände, einen Heizkörper und ist mit Teppichboden ausgelegt
Werkbank mit Werkzeugen und Pinseln

Diagnostik, Beratung und Therapie

für Kinder, Jugendliche und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen sind (SGB VIII § 16)

Klient*innen / Auftraggeber:

  • Kinder und Jugendliche, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen / bedroht sind, ihre Sorgeberechtigten und Erziehenden sowie Fachpersonal der Jugendhilfe, Medizin, Psychotherapie und Justiz.

   
Ziele:

  • Erstabklärung und ggf. Empfehlung weiterer diagnostischer / therapeutischer Maßnahmen
  • Erste Evaluation von Verdachtsmomenten in Verdachtsfällen von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung


Arbeitsformen:

  • Einzel- und Familiengespräche
  • Vorgespräche mit bisher beteiligten Fachpersonen, -institutionen
  • Sichtung und Würdigung von Vorbefunden
  • Fachgespräche, Hilfeplangespräche

     

für Kinder, Jugendliche und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen sind (SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 36)

Klient*innen

  • Kinder und Jugendliche, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen oder bedroht sind sowie ihre Eltern und Erziehenden.

   
Ziele:

  • Verdachtsabklärung und Evaluation in Verdachtsfällen von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung
  • diagnostische Abklärung von Befindlichkeit, Ressourcen und Hilfebedarf des Kindes/Jugendlichen und des Bezugssystems
  • Beratung und therapeutische Hilfe entsprechend den Ergebnissen der Diagnostik zur Bewältigung der u. U. traumatisierenden Misshandlungs- und Vernachlässigungserfahrungen
  • Bei Trennung des Kindes/Jugendlichen von der Ursprungsfamilie: Klärung der Beziehungen und Bindungen zur Herkunftsfamilie, langfristig: Psychische Stabilisierung des Kindes und der Familie
      

Voraussetzungen von Klient*innen, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen:

  • Kinder und Jugendliche, die zur Diagnostik und längerfristiger Beratung/Therapie in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz vorgestellt werden, müssen von einer erwachsenen Bezugsperson (Eltern/ Erziehende) begleitet werden.
  • Eltern und Erziehende müssen zur Mitarbeit bereit sein. Die Form dieser Mitarbeit wird im diagnostischen/ therapeutischen Prozess mit den Familien ausgehandelt. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung muss unterzeichnet werden.
  • Zeigen sich Eltern/Erziehende trotz entsprechender Gespräche nicht zur Mitarbeit bereit und/oder in der Lage, kann das Angebot der Ärztlichen Kinderschutzambulanz nicht greifen. In diesem Fall sind gemeinsam mit der Familie und ggf. dem KSD andere, angemessene Hilfen zu überlegen.
     

Arbeitsformen:

  • Einzel- und Familiendiagnostik (alle gängigen psychodiagnostischen Verfahren), besonders in den Bereichen:
    • klinische Diagnostik
    • Persönlichkeitsdiagnostik
    • Intelligenz/Leistungsdiagnostik
  • kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beurteilung
  • Einzeltherapie
  • Familientherapie
  • Psychoedukative Gruppenarbeit mit Kindern und Eltern für sexuell misshandelte Kinder und Jugendliche
  • Fachgespräche
  • Hilfeplangespräche
     
für sexuell misshandelnde Kinder und Jugendliche und ihre Familien (SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 36)

Klient*innen:

  • Kinder und Jugendliche, die andere Kinder sexuell misshandelt haben und deren Familien bzw. Erziehende.

Ziele:

  • Psychologische, ggf. kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik unter besonderer Berücksichtigung der sexuellen Auffälligkeiten und ihres Stellenwertes in der biographischen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen
  • Einschätzung möglicher Rückfallgefährdung, Risikobeurteilung
  • Entwicklung eines Behandlungssettings und -planes, gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen, den Eltern/Erziehenden, dem Gericht und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, ggf. Überweisung in eine stationäre medizinische Einrichtung oder Stellungnahme zur evtl. Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe
  • Thematisierung und Bearbeitung der den sexuellen Auffälligkeiten zugrunde liegenden Konflikte des Kindes/Jugendlichen, gemeinsam mit seinen Eltern/Versorgern
  • Entwicklung alternativer Verhaltensstrategien mit dem Kind/Jugendlichen
  • Entwicklung erzieherischer Handlungsstrategien mit den Eltern/Erziehenden
  • Bearbeitung der Konsequenzen der sexuellen Übergriffe im sozialen Umfeld des Kindes/Jugendlichen (Schule, Freizeit, etc.)
  • langfristig: möglichst Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe (beziehungsweise Straftaten) durch den Jugendlichen und seine psychische Stabilisierung
     

Voraussetzungen für Klient*innen:

  • Kinder- und Jugendliche, die andere Kinder sexuell misshandelt haben und in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz zur Diagnostik/ Beratung/Therapie vorgestellt werden, müssen von einer erwachsenen Bezugsperson (Eltern/Erziehenden) begleitet werden. Eltern/Erziehende müssen zur Mitarbeit am diagnostischen/therapeutischen Prozess bereit sein. Dazu gehört auch – gegebenenfalls nach entsprechenden Vorgesprächen in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz – die Bereitschaft der Eltern/Erziehenden mit dem KSD zusammen zu arbeiten – und die dem Kind/Jugendlichen zur Last gelegten sexuellen Übergriffe dem KSD gegenüber zu öffnen. Im Fall von strafmündigen, rechtskräftig verurteilten Jugendlichen versteht sich die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Jugendgerichtshilfe, Eltern/Erziehenden und Ärztlicher Kinderschutzambulanz von selbst. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung muss unterzeichnet werden.
     

Arbeitsformen:

  • psychologische Einzel- und Familiendiagnostik (alle gängigen Verfahren), vorwiegend in den Bereichen:
    • klinische Diagnostik
    • Persönlichkeitsdiagnostik
    • Intelligenz und Leistungsdiagnostik
  • spezifische Diagnostik der sexuellen Auffälligkeiten
  • bei Bedarf kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beurteilung
  • Einzeltherapie
  • Familientherapie
  • Gruppentherapie
  • Fachgespräche
  • Hilfeplangespräche

  

Diese Leistungen gewähren wir nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).